KMS, Inhaber Sergej Keil („Verkäufer“)
Stand: 26.05.2026
1. Die nachfolgend angeführten Bedingungen regeln das Rechtsgeschäft (sämtliche Verträge über die Lieferung von Waren sowie über Montage-, Installations-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Leistungen) zwischen KMS (Verkäufer) und den Kunde.
Der Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl ein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
2. Die AGB gelten ausnahmslos für das gesamte Rechtgeschäft und die hiermit zusammenhängenden Leistungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen durch den Kunde werden außer bei ausdrücklicher Zustimmung in Textform nicht anerkannt.
3. KMS erfasst und verarbeitet personenbezogene Daten auf der Basis der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen der Vertragserfüllung. Nähere Informationen zum Datenschutz kann der Kunde auf eine direkte Anfrage erhalten.
1. Im Angebot/Vertrag enthaltene Hersteller- und Modellangaben stellen keine zugesicherte Eigenschaft dar. Der Verkäufer behält sich vor bei Lieferproblemen auf Produkte entsprechender Güte von anderen Herstellern auszuweichen. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur unsere technische Produktbeschreibung und/oder diejenige des Herstellers, soweit ausdrücklich beides als solche bezeichnet. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung von Herstellern/Vorlieferanten stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
2. Wirtschaftlichkeitsberechnungen, Ertragsprognosen und vergleichbare Berechnungen beruhen auf Annahmen, Erfahrungswerten sowie öffentlich zugänglichen Daten.
Die tatsächliche Leistung der Anlage hängt von zahlreichen Faktoren ab, insbesondere Standort, Witterung, Verschattung, technischem Zustand und individuellem Nutzungsverhalten. Alle einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zugrunde gelegten Objektdaten, wie Dachfläche und -neigung, Ausrichtung sowie Angaben zu einer möglichen Verschattung usw., sind vom Kunde nach Erhalt der Berechnung verantwortlich zu überprüfen.
Solche Berechnungen stellen daher Prognosen dar und keine Garantie oder Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich bestimmter Erträge, Einsparungen oder wirtschaftlicher Ergebnisse.
3. Die Angebotskalkulation basiert auf den vom Kunde bereitgestellten Angaben zu Objekt, Maßen, baulichen Gegebenheiten und Zugänglichkeit z. B., dass im Arbeitsbereich des Kunden keine verdeckt geführten Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen vorhanden sind, die Vorgaben zur Statik durch den Kunde eingehalten wurden und für die Montage erforderlichen Angaben und Maße zum Gebäude und Grundstück zutreffend mitgeteilt wurden. Abweichungen sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen (z.B. bei den Arbeitsbereich querenden Leitungen).
Sollten sich diese Angaben als unzutreffend oder unvollständig erweisen oder während der Durchführung abweichende tatsächliche Verhältnisse festgestellt werden, ist der Verkäufer berechtigt, den hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert abzurechnen.
1. Der Verkäufer erstellt auf Anfrage des Kunden ein schriftliches Angebot. Es gelten bei Vertragsschluss ausschließlich die in diesem Angebot angebotenen Leistungen.
2. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Die im Angebot genannten Preise und Konditionen gelten für den dort angegebenen Zeitraum.
Angebote sind grundsätzlich ohne Gewähr auf Vollständigkeit, Richtigkeit, Tippfehler und Inhaltsfehler. Ein Vertrag kommt nicht mit der Annahme des vom Verkäufer übersandten bzw. ausgehängten Angebots zustande. Es ist eine verbindliche Bestellung bzw. verbindlicher Auftrag auf der Basis des übermittelten Angebotes durch den Kunde erforderlich. Ein Vertrag kommt erst durch die verbindliche Bestellung des Kunden und die ausdrückliche Annahme durch den Verkäufer, insbesondere durch Auftragsbestätigung in Textform, zustande.
3. Eine Preisauskunft kann in Form einer E-Mail oder einer Telefonauskunft weitergegeben werden und hat keinerlei Verbindlichkeit. Es ist eine Momenteinschätzung und wird auch als solche gewertet. Eine solche Preisauskunft stellt kein Angebot dar, ist nicht verbindlich und ist keine Grundlage eines Vertragsschlusses.
Soweit aufgrund der Angaben des Kunden die Voraussetzungen für eine Reduzierung der Umsatz-/Mehrwertsteuer auf 0% (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG) vorliegen, wird der Verkäufer die Rechnung dementsprechend stellen. Das tatsächliche Vorliegen der Voraussetzungen liegt in der Verantwortung des Kunden. Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen, so ist der Verkäufer zur Nachberechnung der Umsatz-/Mehrwertsteuer anhand der geltenden gesetzlichen Bestimmungen berechtigt.
1. Baustellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, müssen gesondert gesichert und beschildert werden. Für die Einholung der entsprechenden Genehmigungen und für die nötige Einrichtung der hierfür erforderlichen Maßnahmen ist der Verkäufer nicht verantwortlich. Dies obliegt allein dem Kunde. Die Kosten/Gebühren für die Beantragung einer Anordnung zur Baustellensicherung (Straßensperrung) bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, sowie die Kosten für die Umsetzung der geforderten Sicherungsmaßnahmen (Schilder, Gerätschaften usw.) sind in dem Angebot des Verkäufers nicht enthalten, soweit nicht etwas Anderes explizit aufgeführt wird.
2. Eine statische Prüfung des Gebäudes ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass das vorgesehene Gebäude für die geplante Installation technisch geeignet und ausreichend tragfähig ist.
Bestehen Zweifel an der Tragfähigkeit oder baulichen Eignung, empfiehlt sich eine gesonderte Prüfung durch einen qualifizierten Fachbetrieb oder Statiker.
Der Kunde sichert mit Vertragsschluss zu, dass die vorbezeichneten Voraussetzungen für die Tragfähigkeit gegeben sind.
3. Der Verkäufer prüft nicht, ob es sich vorliegend um ein denkmalgeschütztes Gebäude handelt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden ist die Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung durch die Gemeinde/Stadt erforderlich. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechende Genehmigung vor der Montage und Installation der
PV-Komponenten/PV-Anlage vorliegt. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass aufgrund fehlender, verspäteter oder geänderter Genehmigung eine Umplanung zu erfolgen hat, sind durch den Kunde zu tragen. Sollte die Erbringung der Leistung des Verkäufers aufgrund fehlender Genehmigung unmöglich sein oder werden, hat der Verkäufer dies nicht zu vertreten.
1. Der Kunde hat für den ungehinderten Zugang des Verkäufers und seiner Beschäftigten zu den für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen benötigten Räumen (z.B. Wohn- und Abstellräume) und Flächen (z.B. Dach/Außenfassade) während der kompletten Dauer der Montagearbeiten zu sorgen.
2. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Mitarbeiter des Verkäufers aus Gründen des Arbeitsschutzes geeignete Schutzkleidung und Sicherheitsschuhwerk tragen.
3. Der Verkäufer hinterlässt den Arbeitsbereich nach Abschluss der Arbeiten in einem ordnungsgemäßen, besenreinen Zustand.
1. Ein vom Verkäufer bereitgestelltes Gerüst dient ausschließlich der Durchführung der beauftragten Arbeiten durch den Verkäufer und dessen Erfüllungsgehilfen.
2. Eine Nutzung durch den Kunde oder Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Verkäufers unzulässig.
Bei unbefugter Nutzung haftet der jeweilige Nutzer für hieraus entstehende Schäden und Kosten.
1. Die Art der Beförderung, der Transportweg, Art und Umfang der benötigen Schutzmittel und die Auswahl des Spediteurs/Frachtführers, sowie die Verpackung sind der Wahl des Verkäufers überlassen, soweit nichts anderweitig vereinbart ist.
2. Sofern die installierte Anlage über Fernüberwachungs- oder Monitoringfunktionen verfügt, kann der Verkäufer – soweit technisch erforderlich und vom Kunde freigegeben – auf anlagenbezogene Betriebsdaten zugreifen, soweit dies zur Diagnose, Wartung oder Fehleranalyse erforderlich ist.
Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den gesonderten Datenschutzhinweisen.
Sofern der Kunde eine Fernwartung nicht wünscht oder technische Zugriffsmöglichkeiten nicht bestehen, werden erforderliche Vor-Ort-Termine gesondert berechnet werden.
3. Der Verkäufer ist zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung der betrieblichen Interessen des Verkäufers dem Kunde nicht unzumutbar ist. Der Verkäufer ist daher, soweit nicht abweichend vertraglich vereinbart, nicht verpflichtet die Arbeiten an einem Wunschtermin auszuführen und/oder fortzusetzen.
1. Angegebene Liefer- und Ausführungszeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Termin schriftlich vereinbart wurde.
2. Einen Anspruch auf eine nach Auftragserteilung unmittelbare Durchführung des Auftrages hat der Kunde nicht. Hinsichtlich der Ausführungstermine sind die betrieblichen Interessen des Verkäufers und das Interesse des Kunden an einer zügigen Ausführung der Arbeiten angemessen zu berücksichtigen.
3. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie etwa nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten eintreten, hat diese auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Der Liefer- und Leistungszeitpunkt verlängert sich entsprechend um den Zeitraum des Bestehens des Leistungshindernisses. Aus einer hierdurch bedingten Verlängerung der Lieferzeit, kann der Kunde keine Schadensersatzansprüche herleiten.
4. Dem Kunde ist bekannt, dass der Verkäufer Material und sonstige Leistungen von Vorlieferanten bezieht. Bei nicht durch den Verkäufer zu vertretenden Leistungsstörungen, wie etwa der Lieferung technischer Produkte (z.B. Solarmodule, Wechselrichter, Unterkonstruktion etc.) ist der Verkäufer berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertiges Material bzw. Produkt zu verwenden. Im Vertrag enthaltene Hersteller- und Modellangaben stellen insoweit keine zugesicherte Eigenschaft dar. Der Kunde wird hierüber vor Einbau informiert und ist berechtigt dem durch ausdrückliche Erklärung zu widersprechen. Auf hierdurch entstehende zeitliche Verzögerungen wird hingewiesen.
5. Die Einhaltung von verbindlichen oder unverbindlichen Liefer- und Leistungsterminen durch den Verkäufer setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten (Bereitstellung erforderlichen Unterlagen, Einholung behördliche Genehmigungen, ein ungehinderter Montagebeginn an der Baustelle gewährleistet ist, eine evtl. beantragte Finanzierungszusage vorliegt usw.) rechtzeitig erfüllt sowie seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag rechtzeitig und ordnungsgemäß nachgekommen ist, insbesondere ggf. vereinbarte Zahlungen/Abschlagszahlung bei beim Verkäufer eingegangen sind.
1. Die Abnahme durch den Verkäufer hat zu erfolgen, wenn das Werk – abgesehen von unwesentlichen Mängeln – vertragsgemäß hergestellt ist.
2. Die Abnahme kann nur dann verweigert werden, wenn die ausgeführte Leistung Mängel aufweist, welche den vereinbarten Gebrauch wesentlich beeinträchtigen.
3. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer vom Verkäufer gesetzten angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
4. Die Abnahme gilt gleichfalls als erfolgt, wenn die Anlage vom Kunde in Gebrauch genommen worden ist.
5. Mit der Abnahme gehen Nutzen und Lasten und die Gefahr auf den Kunde über.
1. Mit Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 35 % der Auftragssumme fällig, die binnen 7 Werktagen durch den Kunde zu leisten ist.
2. Der Verkäufer ist zu folgenden weiteren Abschlagszahlungen berechtigt:
a. nach der Lieferung oder Teillieferung der Produkte aus dem Auftrag/Bestellung (z. B. PV-Module, Energiespeicher, Wechselrichter, u.Ä.),
b. nach Montage oder Teilmontage (bei PV-Anlagen: der Komponenten vor Inbetriebnahme) des Auftrages,
c. die Höhe der Abschläge richtet sich nach dem Umfang der bis dahin erbrachten Leistung.
3. Nach Fertigstellung und Abnahme des Werks bzw. Lieferung aller Kaufgegenstände ist der gesamte Werklohn bzw. Kaufpreis (abzüglich der Anzahlung und Abschläge) – bei PV-Anlagen vor der Inbetriebnahme durch den zuständigen Netzbetreiber – sofort fällig. Der Verkäufer übermittelt dem jeweiligen Netzbetreiber die Fertigstellungsanzeige Zug um Zug.
4. Die jeweiligen Rechnungsbeträge werden sofort nach Zugang fällig und sind binnen 7 Tagen nach Zugang durch den Kunde auf das Konto des Verkäufers auszugleichen.
5. Der Kunde hat dem Verkäufer Änderungen der Rechnungsadresse unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die durch eine schuldhaft unterbliebene Mitteilung entstanden sind, sind dem Verkäufer zu ersetzen.
6. Die Rechnungstellung kann nach Wahl des Verkäufers auch per Rechnung in elektronischer Form erfolgen. Der Kunde hat dem Verkäufer hierfür, soweit vorhanden, eine gültige Emailadresse mitzuteilen. Eine Änderung der Emailadresse ist dem Verkäufer mitzuteilen.
7. Im Falle von Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten einzustellen und den Vertrag für die Zukunft zu kündigen. Voraussetzung für die Kündigung ist, dass dem Kunde vorab eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und zugleich erklärt wird, dass der Verkäufer nach fruchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen wird.
Der Kunde ist nur zur Aufrechnung mit Ansprüchen gegen Forderungen des Verkäufers berechtigt, wenn der Anspruch, mit welchem aufgerechnet werden soll, rechtskräftig festgestellt wurde oder durch den Verkäufer nicht bestritten wurde.
Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die in dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung angegebenen Preise anzupassen, wenn es nach dem Vertragsabschluss mit einer vereinbarten Liefer- und/oder Montagezeit von mehr als vier Monaten zu erheblichen Preissteigerungen kommt. Seitens des Verkäufers dürfen hiernach nur tatsächliche Preissteigerungen für den Einkauf der verkauften oder verbauten Gegenstände weitergegeben werden, nicht aber ein zusätzlicher Gewinn.
1. Zulässige Abweichungen im Rahmen der jeweils einschlägigen technischen Normen stellen keine Mängel dar.
2. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Montagearbeiten und Installation, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußere Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden durch den Kunde oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungs- / Reparaturarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
3. Soweit ein Mangel vorliegt, ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Bei einem Werkvertrag erfolgt diese nach Wahl des Verkäufers in Form der Mangelbeseitigung oder Herstellung eines neuen Werks. Bei einem Kaufvertrag steht dem Käufer dieses Wahlrecht zu. Es gelten die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung.
4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückabwicklung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur unwesentlichen Mängeln ist der Kunde nicht zum Rücktritt berechtigt.
5. Der Unsachgemäße Gebrauch des Werks/Kaufgegenstands oder selbst verursachte Schäden stellen keine Mängel dar und begründen keine Mängelrechte.
6. Bei verursachten Schäden haftet der Verkäufer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch seiner Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Kunde vertrauen darf.
7. Der Verkäufer erteilt keinerlei Garantien hinsichtlich der Lieferungen und Leistungen, soweit solche nicht ausdrücklich vertraglich als solche vereinbart sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt, durch die der Kunde jedoch nicht über die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB hinaus verpflichtet wird.
1. Der Verkäufer haftet nicht für die auf der Baustelle entstandenen Schäden, die trotz sachgemäßer und ordnungsgemäßer Durchführung der Bauarbeiten entstehen (z. B. Abplatzen vom Putz bei Bohrungen aufgrund der älteren Bausubstanz des Gebäudes). In solchen Fällen wird vom Verkäufer angeboten, die Schäden im Rahmen eines gesonderten Auftrags zu beseitigen. Die Kosten hierfür werden vom Kunde nach dem Aufwand (Stundenverrechnung & Materialkosten) in Rechnung gestellt werden.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf, ist die Haftung des Verkäufers auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
3. Der Verkäufer haftet bei mittelbaren Schäden nur bei Vorsatz, jedoch nicht für Folgeschäden.
4. Eine Haftung für die Höhe der Einspeisevergütung oder mögliche Förderung bzw. für die erstellte Wirtschaftlichkeitsberechnung ist ausgeschlossen. Für die Inbetriebsetzung am Netzanschluss sowie den nötigen Termin mit dem Verteilnetzbetreiber übernimmt der Verkäufer ebenfalls keine Haftung.
5. Für den Fall der Beschädigung der vorhandenen Dachziegel während der Durchführung der Bauarbeiten auf Ziegeldach ist der Kunde in der Pflicht ausreichende Menge an Ersatzziegeln (mind. 5 Ziegeln) vorrätig zu lagern und diese bei Bedarf dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Andernfalls beschafft der Verkäufer nach Möglichkeit Ersatzziegel in gleicher oder gleichwertiger Ausführung (Farbe / Modell / Hersteller). Die Material-, Transport- und Beschaffungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Wird aufgrund der Beschaffungsdauer ein gesonderter Termin für die Ersatzleistung (außerhalb der Installation der PV-Anlage / nach Beendigung der Bauarbeiten) vereinbart, trägt der Kunde die entstandenen Kosten für den Arbeitsaufwand (Arbeitszeit und Anfahrtskosten).
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bzw. Werklohns vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Anlage und ihre Bestandteile während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich von allen Zugriffen Dritter auf die Anlage oder ihrer Bestandteile sowie von Beschädigungen/Vernichtung zu unterrichten.
3. Der Kunde hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf die Ware entstehen.
4. Auch soweit Liefer- oder Leistungsgegenstände wesentlicher Bestandteil des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Kunde bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine, dem Verkäufer den Abbau zu gestatten und das Eigentum zurück zu übertragen. Die Abbaukosten und sonst damit verbundenen Kosten trägt der Kunde.
1. Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit der Bestellung sowie auf erkennbare Transportschäden zu prüfen.
2. Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind am Tag der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Die Anzeige hat unter genauer Beschreiung des Mangels inkl. Fotos per E-Mail an schadensmeldung@kms-bau.com zu erfolgen.
3. Unterlässt der Kunde die sofortige Prüfung oder erfolgt keine fristgerechte Mängelanzeige, gilt die Ware als ordnungsgemäß und vollständig geliefert sowie genehmigt. In diesem Fall sind Ansprüche auf Ersatz oder Nachbesserung ausgeschlossen.
Handels es sich beim Kunde um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also um einen gewerblichen Kunde, finden die nachfolgenden Bestimmungen keine Anwendung. Insbesondere besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht.
1. Warenkauf in der Betriebsstätte
Bei einem Warenkauf direkt in der Betriebsstätte des Verkäufers besteht kein Widerrufsrecht. In Einzelfällen kann der Aufragnehmer aus Kulanzgründen einer Rücknahme zustimmen. Die Erstattung des Kaufpreises in diesen Fällen wird um die Rücknahmegebühr, die 25 % des Kaufpreises beträgt gekürzt.
2. Onlinekauf
Der Kunde hat das Recht bei einem Onlinekauf binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde an den Verkäufer:
KMS
Am Deutschhof 22
97422 Schweinfurt
info@kms-bau.com
09721 / 549 97 85
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat der Verkäufer ihm alle Zahlungen, die er von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von dem Verkäufer angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), zurückzuzahlen.
Um eine komplette Kaufpreiserstattung zu gewährleisten, soll die Ware ordnungsgemäß original verpackt, ungenutzt, unbeschädigt und funktionsfähig sein. Erst nach einer Prüfung durch den Verkäufer nach Erhalt der Ware und Feststellung eines einwandfreien Zustandes der Ware, erfolgt die Kaufpreiserstattung.
Für diese Rückzahlung verwendet der Verkäufer dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit ihm wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Der Kunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er den Verkäufer über den Widerruf dieses Vertrags unterrichtet hat, an den Verkäufer (mit der vorherigen Abstimmung der Einlieferungsadresse) zurückzusenden oder zu übergeben. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:
– Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunde maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.
Handels es sich beim Kunde um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechts.
Die Vertragsparteien vereinbaren für alle aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts des Verkäufers. Dies gilt nicht, soweit es sich beim Kunde um einen Verbraucher handelt.
Sollten einzelne Bestimmung oder einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, jedoch wirksam ist und der Erfüllung des Auftrages dienlich ist.